Qualitätstandards
Vorgaben der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG)
Für Diabetesberaterinnen, Diabetesberater DDG sowie Diabetesassistentinnen, Diabetesassistenten DDG besteht nach den Bestimmungen der DDG eine Fortbildungspflicht. Das heißt, Diabetesfachkräfte müssen innerhalb von drei Jahren durch berufliche Fortbildungen insgesamt 75 Fortbildungspunkte nachweisen.
Sinn und Zweck der Fortbildungspflicht ist es, dass Diabetesfachkräfte ihr Wissen und ihre Fähigkeiten kontinuierlich aktualisieren und erweitern, damit sie in der Lage sind, ihre Patientinnen und Patienten nach aktuellen Qualitätsstandards beraten und begleiten zu können.
Fortbildungszertifikate
Der Nachweis über die Fortbildungspflicht erfolgt in Form des Fortbildungszertifikats der VDBD AKADEMIE. Die DDG hat der VDBD AKADEMIE Anfang 2020 einen entsprechenden Auftrag erteilt. Diabetesfachkräfte können sich auf der Webstie der VDBD AKADEMIE für ein kostenfreies Nutzerkonto kostenfrei registrieren und anschließend in ihrem persönlichen Nutzerkonto ihre Fortbildungspunkte bzw. Fortbildungsnachweise sammeln und pflegen. Sind 75 Punkte erreicht, kann online das Fortbildungszertifikat beantragt werden. Die Ausstellung des Fortbildungszertifikates ist gebührenpflichtig.
Zeitrahmen
Die Fortbildungspflicht für Diabetesberaterinnen, Diabetesberater DDG und Diabetesassistentinnen und Diabetesassistenten DDG beginnt grundsätzlich im Januar des Folgejahres nach Abschluss der Weiterbildung.
Auf freiwilliger Basis können Fortbildungspunkte durch den Besuch von Fortbildungsveranstaltungen bereits während der Weiterbildung gesammelt werden. Zu beachten ist, dass bei Beantragung des Fortbildungszertifikates bei der VDBD AKADEMIE Teilnahmebescheinigungen nicht älter als 3 Jahre sein dürfen.
Hinweise der VDBD AKADEMIE zum Fortbildungszertifikat
Hinweise der DDG zur Fortbildungspflicht