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VDBD fordert klare Qualitätskriterien für telemedizinische Angebote

Berlin, November 2019–Mit dem „Digitalen-Versorgungs-Gesetz“ (DVG), das der Bundestag am 7. November 2019 verabschiedet hat, möchte die Bundesregierung die Nutzung digitaler Lösungen in der Patientenversorgung fördern. Ab 2020 können Ärzte beispielsweise Gesundheitsapps auf Rezept verschreiben und Videosprechstunden sollen fest im Praxisalltag verankert werden. Der Verband der Diabetes-Beratungs- und Schulungsberufe in Deutschland e.V. (VDBD) begrüßt diese neuen Möglichkeiten. Für eine bessere Versorgung von Menschen mit Diabetes mellitus und eine Steigerung deren Lebensqualität bieten digitale Anwendungen ein großes Potenzial. Der Verband fordert jedoch Qualitätskriterien für telemedizinische Versorgungskonzepte sowie für diejenigen, die diese als „Coach“ umsetzen und begleiten.

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