Diabetesberater:innen und Diabetesassistent:innen

Fortbildungspflicht

Diabetesassistenten:innen DDG und Diabetesberater:innen DDG unterliegen laut den Vorgaben der Deutschen Diabetes Gesellschaft als Verantwortliche für die Weiterbildungen einer Fortbildungspflicht. Diese besagt, dass innerhalb von drei Jahren durch den Besuch von Fachveranstaltungen insgesamt 75 Fortbildungspunkte gesammelt werden müssen.

Sinn und Zweck der Fortbildungspflicht ist, dass Diabetesfachkräfte angesichts der stetigen und teils sich schnell verändernden Entwicklungen im Bereich Betreuung und Beratung von Menschen mit Diabetes in der Lage sind, ihre Patienten nach aktuellen Qualitätsstandards beraten zu können.

Nachweis:

Der Nachweis über die Erfüllung der Fortbildungspflicht erfolgt über das Fortbildungszertifikat der VDBD AKADEMIE. Diabetesfachkräfte können sich auf www.vdbd-akademie.de kostenfrei registrieren und anschließend in ihrem persönlichen Nutzerkonto ihre Fortbildungspunkte sammeln und pflegen. Sind 75 Punkte erreicht, kann online das Fortbildungszertifikat beantragt werden.

Beginn der Fortbildungspflicht:

Die Fortbildungspflicht für Diabetesberater:innen DDG und Diabetesassistenten:innen DDG beginnt grundsätzlich im Januar des Folgejahres nach Abschluss der Weiterbildung.

Auf freiwilliger Basis können Fortbildungspunkte durch den Besuch von Fortbildungsveranstaltungen bereits während der Weiterbildung gesammelt werden. Zu beachten ist, dass bei Beantragung des Fortbildungszertifikates bei der VDBD AKADEMIE Teilnahmebescheinigungen nicht älter als 3 Jahre sein dürfen.

Weitere Infos finden Sie hier:

Hinweise der VDBD AKADEMIE zum Fortbildungszertifikat

Hinweise der DDG zur Fortbildungspflicht

(siehe: "Muss ich mich nach der Weiterbildung regelmäßig fortbilden?")